Das „Alles-geregelt-Konzept!“
Mit unserem „Alles-geregelt-Konzept“ möchten wir Sie ausreichend und umfassend über mögliche Vorsorgemaßnahmen informieren.
„Heute schon an morgen denken!“, so lautet die Devise. Alle notwendigen Schritte und Vorkehrungen werden bereits vor dem eigenen Tod geregelt.
Mit einem Testament machen Sie es Ihren Angehörigen einfach, die Erbschaft aufzuteilen. Aber wo ist das Testament? Machen Sie es Ihren Erben leichter, wenn Sie in einer Liste notieren, wo sich alle wichtigen Unterlagen befinden.
Viele Menschen haben zu Hause einen Notfall- oder Medikamentenplan. Für Hilfeleistenden (Rettungs- oder Sozialdienst) ist es schwer herauszufinden, wo diese Angaben in der Wohnung aufbewahrt werden. Ihre Notfalldaten kommen in diese SOS- Notfalldose und werden in die Kühlschranktür gestellt. Treffen die Retter bei Ihnen ein und sehen auf der Innenseite Ihrer Wohnungstür und auf der Kühlschranktür den Aufkleber „Notfalldose“, liefert die Notfalldose umgehend wichtige und notfallrelevante Informationen. Nicht jedem gelingt es, in einer Notfallsituation Angaben zum Gesundheitszustand und anderen wichtigen Details zu machen.
Für Sparkassenkunden gibt es diese SOS-Notfalldose kostenlos bei ihrem Berater.
Nach dem Verlust eines geliebten Menschen würden sich die meisten gerne erst einmal zurückziehen. Doch leider bleibt es den Hinterbliebenen nicht erspart, sich um die Formalitäten nach dem Todesfall zu kümmern.
Ein Erbe wird wie jedes Einkommen vom Staat besteuert. Ob und wie viel Steuern Sie auf Ihr Erbe zahlen müssen, hängt dabei nicht nur von der Höhe des Erbes ab.
Häufig gestellte Fragen
Bei einer Erbschaft geht es oft um viel Geld. Und es geht um die Gefühle zwischen den Verwandten. Dabei kann es schon mal zu Enttäuschungen und emotionalen Spannungen kommen. Was alles passieren kann – hier wichtige Fragen und konkrete Antworten.
Für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner gilt der hohe Steuerfreibetrag von 500.000 Euro. Kinder und Stiefkinder sowie Enkel, deren Eltern verstorben sind, müssen erst ab einem Betrag von 400.000 Euro Steuern zahlen. Enkel, deren Eltern noch leben, und Urenkel können Sie mit bis zu 200.000 Euro bedenken.
Danach wird es teuer: Geschwister, Nichten und Neffen zahlen schon ab einem Betrag von 20.000 Euro Steuern. Die Vererbung einer Immobilie kann steuerfrei sein. Bedingung dafür unter anderem: Der Erbe muss zehn Jahre selbst darin wohnen. Unternehmen können steuerfrei an die Erben übergehen, wenn diese in den nächsten Jahren bestimmte Bedingungen erfüllen, die den Betrieb aufrechterhalten.
Vererben kann man nur einmal – schenken öfter. Durch Schenkungen können Sie alle zehn Jahre die Steuerfreibeträge nutzen, die auch beim Vererben angesetzt werden. Bedenken Sie aber: Verschenktes ist weg. Ein Testament können Sie zu Lebzeiten jederzeit ändern.
Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die regelt je nach Verwandtschaftsgrad, wer wie viel bekommt. Der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner steht vor allen Verwandten an erster Stelle.
Nachlassverbindlichkeit sind die Forderungen, die an die Erben im Zusammenhang mit dem Erbfall gerichtet werden. Das können noch offene Schulden des Verstorbenen sein oder die Ansprüche der Vermächtnisnehmer und der Pflichtteilsberechtigten. Aber auch die mit dem Todesfall selbst verbundenen Kosten wie Beerdigungs- und Notarkosten sind Nachlassverbindlichkeiten.
Das Berliner Testament wird auch Ehegatten-Testament oder gemeinschaftliches Testament genannt. Die Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner machen sich gegenseitig zu Alleinerben. Die Kinder werden in diesem Fall zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen und erben erst nach dem Tod des Längerlebenden. Das soll dem Ehepartner Sicherheit geben. Nachteil: Nach dem Tod eines Ehepartners ist das Testament grundsätzlich nicht mehr änderbar.
Ein Erbe kann man ausschlagen. Sinnvoll ist das zum Beispiel, wenn der Erblasser mehr Schulden hinterlässt als Vermögen. Sie müssen die Ausschlagung rechtzeitig (innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls) erklären.Wenn Sie das Erbe ausschlagen wollen, muss das beim Nachlassgericht zur Niederschrift erklärt werden oder Sie gehen zum Notar. Wenn Sie ein Erbe annehmen, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen für die bestehenden Schulden. Die Annahme der Erbschaft muss nicht ausdrücklich erklärt werden. Sie kann auch durch schlüssiges Handeln (zum Beispiel Ausräumen der Wohnung des Verstorbenen) erfolgen.
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