Nach dem Verlust eines geliebten Menschen würden sich die meisten gerne erst einmal zurückziehen. Doch leider bleibt es den Hinterbliebenen nicht erspart, sich um die Formalitäten nach dem Todesfall zu kümmern.
Neben der Organisation der Beerdigung, der Schaltung einer Todesanzeige oder der Benachrichtigung der Freunde ist es wichtig, auch bestimmte Stellen über das Ableben der Person zu informieren.
Die wichtigsten Schritte führen wir in folgender Checkliste zusammen:
Beantragen Sie spätestens am dritten Werktag nach dem (durch einen Arzt festgelegten) Tod des Angehörigen die Sterbeurkunde. Dazu benötigen Sie die Geburtsurkunde und den Personalausweis des Verstorbenen. Bei Verheirateten wird zusätzlich die Eheurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil verlangt. Die Sterbeurkunde brauchen Sie zur Vorlage bei allen folgenden Institutionen.
Legen Sie bitte zeitnah eine Ausfertigung der Sterbeurkunde in der kontoführenden Filiale der Sparkasse vor. Wir werden dann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen, damit wir Sie bei der Abwicklung bestmöglich unterstützen können. Überprüfen Sie, welche Daueraufträge geändert bzw. gelöscht werden müssen und ob mögliche Abbuchungen vom Konto gerechtfertigt sind.
Informieren Sie frühzeitig alle Versicherungsgesellschaften, damit es z. B. bei der Auszahlung von vorhandenen Lebensversicherungen oder Sterbegeldversicherungen keine Schwierigkeiten gibt. Ist der Verstorbene bei einem Unfall ums Leben gekommen und hatte er eine Unfallversicherung, beantragen Sie die Auszahlung der Versicherung.
Nach Information der Krankenkasse wird der bestehende Vertrag aufgelöst.
Stand der Verstorbene in einem Beschäftigungsverhältnis, sollte auch der Arbeitgeber zeitnah informiert werden.
War der Verstorbene arbeitslos, geben Sie auch hier Bescheid. Nach dem Tod gezahlte Beträge werden wieder zurückgefordert.
Bestellen Sie gebuchte Leistungen (Haushaltshilfe, mobile Essensversorgung o. ä.) ab. Kündigen Sie gegebenenfalls den Mietvertrag des Verstorbenen. Achten Sie darauf, dass die Wohnung des Verstorbenen gegen Einbruch geschützt ist. Auch Einbrecher lesen Todesanzeigen und könnten das zum Anlass eines Einbruchs nehmen. Heben Sie alle Rechnungen, Urkunden und andere Dokumente, die Sie im Zusammenhang mit dem Todesfall erhalten haben, gut auf. Viele Belege werden später noch einmal gebraucht.
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