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Stadtsparkasse Mönchengladbach

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Überblick

Rundum abgesichert

Darum ist eine Pflege­vorsorge für Sie so wichtig:

„Sollten Sie einmal pflege­bedürftig werden, zahlt doch die gesetzliche Pflege­versicherung.“ Einen solchen Satz haben Sie vielleicht auch schon einmal gehört, doch diese Absicherung reicht heute nicht mehr aus.

  • Die steigenden Pflege­kosten führen zu einer immer größeren finanziellen Belastung im Pflege­fall.
  • Eine höhere Lebens­erwartung und die wachsende Anzahl an Pflege­bedürftigen verstärken diese Entwicklung.
  • Doch von den tatsächlich anfallenden Kosten trägt die gesetzliche Pflege­versicherung maximal die Hälfte, deshalb können schon heute viele Pflege­bedürftige ihren Anteil nicht mehr aufbringen.

Ihr Vertragspartner

Die Lösungen Ihrer Provinzial

  • Selbst­bestimmt und flexibel sein – was das Leben auch bringt
  • Hohe Leistungen für ambulante und stationäre Pflege
  • Individueller Schutz
  • Staatliche Förderung möglich
Details

FörderPflege

Die FörderPflege bietet eine Möglich­keit, die Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung zu ergänzen. Die FörderPflege ist eine staatlich geförderte private Zusatz­versicherung und auch unter dem Namen „Pflege-Bahr“ bekannt. Wer monatlich einen Eigen­beitrag von mindestens 10 Euro leistet, hat Anspruch auf eine staatliche Zulage in Höhe von monatlich 5 Euro. Die Leistungen der FörderPflege werden monatlich gezahlt und helfen, die Pflege­kosten­lücke zu verkleinern.

PflegeTagegeld

Durch das PflegeTagegeld lassen sich die Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung aufstocken. Die Pflegetagegeld-Versicherung zahlt ab dem ersten Tag der Pflege­bedürftigkeit. Für jeden Pflege­tag wird ein fester Geld­betrag ausgezahlt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Pflege. Im Pflege­fall ist eine Beitrags­befreiung möglich.

PflegeRente

Mit der PflegeRente schützen Sie sich vor den finanziellen Risiken einer Pflege­bedürftig­keit. Im Pflege­fall wird die vereinbarte Rente lebens­lang monatlich gezahlt, so dass die Betroffenen ihren Pflege­alltag best­möglich und unabhängig von finanziellen Beschränkungen gestalten können. Die Beiträge können laufend oder in einer Summe gezahlt werden. Im Todes­fall vor Renten­beginn ist eine Beitrags­rück­erstattung von bis zu 100 Prozent möglich.

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