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Unsere BLZ & BIC
BLZ31050000
BICMGLSDE33XXX

Stadtsparkasse Mönchengladbach

Bismarckplatz 10

41061 Mönchengladbach 

S - Dispositionskredit¹

Finanziell flexibel bleiben

Überblick

Ihr Dispo im Überblick

  • Für 12,75 % Soll­zinsen pro Jahr
  • Die Bereit­stellung ist kosten­frei
  • Die Zinsen werden nur bei tatsäch­licher Nutzung fällig
  • Für jeden beliebigen Verwendungs­zweck
  • Zahlen Sie Ihren Dispo als Gesamt­summe oder in Teilen jeder­zeit zurück

Voraus­setzungen für einen S - Dispositionskredit

  • Sie sind voll­jährig
  • Sie haben ein regel­mäßiges Ein­kommen
  • Sie haben eine positive Schufa
  • Wenn Sie bisher kein Sparkassen-Kunde sind, benötigt Ihr Berater einen Gehaltsnachweis

Volle Transparenz

Informationen zur Kredit­höhe erhalten Sie auf Ihrem Konto­auszug.

Flexible Nutzung

Nutzen Sie je nach Bedarf die ganze Spanne Ihres Kredites.

Finanzieller Spielraum

Mit dem S - Dispositionskredit haben Sie immer die passende Geldreserve für spontane Wünsche oder unerwartete Ausgaben.

Der Zinssatz ist variabel. Die Anpassung des Zinssatzes richtet sich nach der Veränderung des Referenzzinssatzes (Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte). Maßgeblich ist der am letzten Arbeitstag des Vormonats ermittelte Wert des Referenzzinssatzes. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes überprüft die Sparkasse monatlich. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Sollzins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 1. des Folgemonats.

Ihren Vertrag schließen Sie mit der Stadtsparkasse Mönchengladbach, Bismarckplatz 10, 41061 Mönchengladbach

Ihr nächster Schritt

Richten Sie Ihren S - Dispositionskredit online in nur wenigen Minuten ein oder erhöhen Sie Ihren Kredit­rahmen.

Es gilt ein Soll­zinssatz für den S - Dispositionskredit von 12,75 % p.a. und ein Soll­zinssatz für die geduldete Konto­überziehung von 12,75 % p.a., jeweils für die Zeit und Höhe der Nutzung bei viertel­jährlicher Abrechnung.

Die Anpassung des Sollzins- und des Über­ziehungs­zinssatzes richtet sich nach der Veränderung des folgenden Referenz­zins­satzes: Leitzins  (Haupt­refinanzierungs­satz) der Euro­päischen Zentral­bank.

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