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41061 Mönchengladbach 

Produktbeschreibung

Betriebliche Altersvorsorge – Vorteile für alle

Einfach und durchdacht

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bezeichnet den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Sie ist somit eine klassische Win-win-Situation. Mehr Rente für Mitarbeitende, motivierte und langfristig gebundene Mitarbeitende für die Unternehmen – und Steuervorteile für alle. Es gibt einfach keine Gründe dagegen.

Leistungen

Vorteile für Arbeitnehmende

Steuern sparen durch Entgeltumwandlung

Als Arbeitnehmender zahlen Sie etwas von Ihrem Brutto-Lohn in die bAV ein. Auf diese Beiträge zahlen Sie weder Steuer- noch Sozialabgaben. Das klingt nicht nur verlockend, das ist es auch. Im Vergleich zur privaten Altersvorsorge können Sie bei gleichem Nettolohn deutlich mehr in Ihre Altersvorsorge investieren.

Zuschuss des Arbeitgebers

Ihr Arbeitgeber beteiligt sich an Ihrer Altersvorsorge in der Regel mit einem Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Beitrags. Dadurch wird monatlich ein höherer Betrag in Ihre Altersvorsorge eingezahlt, als Sie von Ihrem Nettogehalt investieren.

Vorteile für Arbeitgeber

Motivierte und langfristig gebundene Mitarbeitende

Ein Zuschuss des Arbeitgebers stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden. Zudem wird die Verbundenheit zwischen beiden Parteien erhöht. Bei der Konkurrenz um Fachkräfte stellt die bAV zudem einen wichtigen Wettbewerbsvorteil dar.

Steuern sparen durch die Beitragszahlungen

Auch finanziell ist der Zuschuss an die Mitarbeitenden für Sie kein Minusgeschäft. Denn die Zuzahlungen können steuerlich geltend gemacht werden. Die Mehrausgaben helfen im Endeffekt sogar bei der Steuererklärung.

Weitere Leistungen und Vorteile für Mitarbeitende

Sichere und renditestarke Altersvorsorge

Durch die Einbindung unserer bAV haben Sie hohe Renditechancen bei gleichzeitig größtmöglicher Sicherheit.

Garantierte Mindestrente

Unabhängig von der Entwicklung der Finanz­märkte blicken Sie durch die garantierte Mindest­rente mit einem sicheren Gefühl in die Zukunft.

Flexibilität bei der Wahl des Rentenbeginns

Wählen Sie zwischen lebenslanger Rente, einmaliger Kapitalzahlung. Auch eine Kombination ist möglich.

Vertragsübernahme bei Arbeitgeber­wechsel

Die bAV kann einfach zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen werden. Somit bleiben Ihnen alle Vorteile erhalten, auch wenn es eine berufliche Veränderung gibt.

Schutz bei Arbeitslosigkeit

Der Staat erhält im Falle einer Arbeitslosigkeit keinen Zugriff auf das Vertragsguthaben. Machen Sie sich auch in schwierigen Zeiten keine Sorgen um Ihre angesparte Vorsorge.

Optionale Hinterbliebenen­versorgung

Die Leistungen der bAV stehen im Sterbefall auch den Hinterbliebenen zu. Sicherheit – selbst für den schlimmsten aller Fälle.

Schnellrechner

Der Schnellrechner für Ihre perfekte Strategie

Berechnen Sie jetzt Ihre individuelle betriebliche Altersvorsorge – die ideale Option für Ihre Wünsche und Ziele.

FAQ

Weitere Informationen und häufige Fragen

Was besagt das Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. Ziel ist, dass mehr Arbeitnehmende von einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) profitieren. Dies betrifft vor allem Beschäftigte von kleineren und mittelständischen Betrieben sowie Teilzeitkräfte und Arbeitnehmende mit geringem Einkommen. Sowohl für Arbeitnehmende als auch Arbeitgeber wird eine bAV durch das BRSG vorteilhafter.

  • Zuschuss des Arbeitgebers für Arbeitnehmende bei Entgeltumwandlung
  • Staatliche Förderung für Arbeitgeber für Beiträge zugunsten von Angestellten mit geringem Einkommen
  • Möglichkeit, einen höheren Betrag vor Steuerabzug in die bAV einzuzahlen
  • Beiträge während ruhendem Arbeitsverhältnis steuerfrei nachzahlbar
  • Betriebsrente im Rentenalter unterliegt einem Freibetrag bei Grundsicherungsbezug
Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge, wenn ich kündige?

Wird Ihr Arbeitsverhältnis von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber gekündigt, können Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) mitnehmen. Es gibt hierfür mehrere Möglichkeiten. Einerseits kann der neue Arbeitgeber den Vertrag einfach so übernehmen. Andererseits können Sie diesen aber auch privat weiterführen. Ist beides nicht möglich, sollte die bAV beitragsfrei gestellt werden. Die Rentenzahlung fällt dann entsprechend niedriger aus.

Wann wird die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt?

Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt mit dem Renteneintritt oder zum vereinbarten Ende der Vertragslaufzeit. Idealerweise sollte das Ende der Vertragslaufzeit zeitlich mit dem Renteneintritt übereinstimmen.

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