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Unsere BLZ & BIC
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Stadtsparkasse Mönchengladbach

Bismarckplatz 10

41061 Mönchengladbach 

 

 
Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Für Gründung, Wachstum, Effizienz, Digitalisierung und Innovation
  • Zuschüsse und zins­günstige Darlehen erhalten
  • Kombination verschiedener Förder­programme möglich
  • Sicherheit durch feste und günstige Zinsen
  • Lange Lauf­zeiten
  • Tilgungs­freie Anlauf­jahre schonen Ihre Liquidität

So fördert der Staat Ihr effizientes Gewerbegebäude

Sie planen eine neue Produktionsstätte, wollen Ihre Lagerhalle sanieren oder ein neues Gewerbegebäude kaufen? Machen Sie’s energieeffizient und profitieren Sie von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wir informieren Sie über Ihre Fördermöglichkeiten.

Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie gleich einen Termin, um die bestmögliche Förderung für Ihre unternehmerischen Ziele zu erhalten und die passenden Fördermittel zu beantragen.

Digitalisierung und Innovation

Innovative Ideen umsetzen

  • Für zukunfts­weisende und innovative Vorhaben
  • Für die Entwicklung neuer Produkte und Prozesse in Ihrem Unter­nehmen
  • Zur Finanzierung von Investitionen und Betriebs­mitteln jeder Größen­ordnung
  • Förderzuschuss in Höhe von 3 Prozent des Kreditbetrags

Ihre Förder­möglich­keiten im Überblick

Für zukunftsweisende Vorhaben und innovative Unternehmen (380)

Mit dem KfW-Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit (380) werden innovative Vorhaben sowie einzelne Digitalisierungs­projekte mit bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert, sowohl für Investitionen als auch für Betriebs­mittel.

Einige Beispiele für Digitalisierungsvorhaben:

  • Vernetzung von ERP- und Produktions­systemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)
  • Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmens­daten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
  • Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebs­kanäle zum Aufbau digitaler Plattform­konzepte und des elektronischen Handels
  • Additive Fertigungs­verfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktions­methode in der Fertigung
  • Ausbau innerbetriebliche Breitband­netze für eine höhere Daten­übertragungs­rate im Unternehmen
  • und vieles mehr

Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienst­leistungen.

Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem über­durchschnittlichen Unter­nehmens­wachstum,
hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovations­förderung erhalten haben.

Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/380

Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.

Neue Produkte und Prozesse entwickeln (360)

Mit dem KfW-Programm ERP-Mezzanine für Innovation (360) finanzieren Sie marktnahe Forschung sowie die Neu- und Weiter­entwicklung von Produkten, Prozessen und Dienst­leistungen bis zu fünf Millionen Euro.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Betriebs­mittel, wie Personal­kosten Ihres Vorhabens, Einzel­kosten für Forschungs- und Entwicklungs­aufträge sowie für Beratungs­dienste und Ähnliches (externe Kosten)
  • Investitionen: Kosten für Forschung und Entwicklung, die für das Vorhaben anfallen (einschließlich anteiliger Abschreibungen für den Forschungs- und Entwicklungs­zeitraum)

Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/360

Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.

Energie und Umwelt

Verantwortung über­nehmen für die Umwelt

  • Für alle Unternehmen und freiberuflich Tätige, unabhängig von der Umsatz­größe
  • Je besser die Energie­effizienz, desto höher die Förderung
  • Günstige Zins­sätze und hohe Tilgungs­zuschüsse
  • Förderung von Energie­effizienz-Maßnahmen im In- und Ausland bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Niedrigerer Einstiegs­standard – bereits ab 10 Prozent Energie­einsparung ist eine Förderung möglich

Ihre Förder­möglich­keiten im Überblick

Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude (263)

Wichtig für Ihre Pläne: Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet zum 01.07.2021.

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit für Sanierung und Neubau
  • Bis zu 30 Mio. Euro Kredit für Effizienzgebäude
  • Bis zu 15 Mio. Euro Kredit für Einzelmaßnahmen
  • Weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss
  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

Gefördert werden können zum Beispiel:

1. Bau und Kauf eines neuen Effizienzgebäudes

Förderung auf den Bau oder den Kauf eines neu errichteten Effizienzgebäudes.

  • Neubau: die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen (ohne Grundstückskosten)
  • Kauf: den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten)

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen

2. Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude

Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen, sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen.

Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.

Weiterhin wird die Sanierung von Baudenkmalen gefördert.

Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie, werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag), gefördert.

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.

3. Einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien

Wenn Sie mit Ihrer Sanierung keine Effizienzgebäude-Stufe anstreben, werden auch Einzelmaßnahmen – inklusive der Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen gefördert.

Beispiele für Einzelmaßnahmen sind:

  • Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen
  • Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern
  • Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern
  • Heizungsanlage erneuern und optimieren
  • Klima- und Lüftungsanlagen einbauen
  • Digitale Systeme einbauen, die den Energie­verbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker. Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, kann auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen. Für die Aufwände des Fachunternehmens gelten andere Regeln für die Kostenübernahme.
Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden (299)

Mit dem Förderkredit Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) werden der Neubau und der Erstkauf von klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland gefördert.

  • Beim Neubau: die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen (ohne Grundstückskosten)
  • Beim Kauf: den Kaufpreis der Immobilie innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme (ohne Grundstückskosten)
  • Die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
  • Gebühren für die Nachhaltigkeitszertifizierung

Ein Gebäude gilt als klima­freundlich, wenn es wenig Energie verbraucht und so die Effizienzgebäudestufe 40 erreicht sowie die Anforderungen des "Quali­täts­siegels Nachhaltiges Gebäude" erfüllt.

Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/299

Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.

Maßnahmen zur Energieeinsparung bei Anlagen und Prozessen (292)

Das KfW-Energie­effizienzprogramm (292)  unterstützt Energie­effizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zins­günstigen Darlehen. Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energie­einsparung von mindestens 10 Prozent erzielen.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Maschinen und Anlagen
  • Elektrische Antriebe und Pumpen
  • Wärme­rück­gewinnung
  • Informations- und Kommunikations­technik
  • Kraft-Wärme-Kopplungs­anlagen

Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/292

Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.

Kosten durch hocheffiziente Technologien minimieren (295)

Mit dem KfW-Energie­effizienz­programm – Bundesförderung für Energie­effizienz in der Wirtschaft (295) – finanzieren Sie Maß­nahmen zur Energie­einsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Dabei profitieren Sie von einem günstigen Kredit und erhalten einen Tilgungs­zuschuss von bis zu 60 Prozent.

Gefördert werden können zum Beispiel:

1. Ersatz oder Neuan­schaffung hoch­effizienter Anlagen wie Motoren, Pumpen, Venti­latoren, Druck­luft­anlagen, Frequenz­umrichter, Anlagen zur Abwärme­vermeidung und -nutzung

2. Bereit­stellung von Prozess­wärme aus erneuer­baren Energien zum Beispiel mit Solar­kollektoren, Biomasse­anlagen und Wärme­pumpen

3. Mess-, Steuer- und Regelungs­technik sowie Sensorik, einschließ­lich Energie­management-Software und Schulung

4. Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis eines Energie­einspar­konzepts

5. Förderung von Transformationsplänen: Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität 

6. Elektrifizierung von kleinen Unternehmen: Austausch und Umrüstung von Bestands­anlagen, sodass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind

Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/295

Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.

Umwelt schützen und Ressourcen schonen (240)

Mit dem KfW-Umweltprogramm (240) werden Investitionen gefördert, die umwelt- und ressourcen­schonenden Maßnahmen, die kreislauf­orientiertes Wirtschaften, Klimaschutz oder die Anpassung Ihres Unternehmens an die Folgen des Klimawandels zum Ziel haben.

Mit einem zins­günstigen Kredit unterstützt Sie die KfW bei der Finanzierung von allgemeinen Umwelt- und Klimaschutz­maßnahmen im In- und Ausland wie zum Beispiel:

  • Ressourcen und Materialien einsparen
  • zunehmend kreislauforientiert arbeiten
  • Abfälle und Abwasser vermeiden
  • Luftverschmutzungen vermindern
  • biodiversitäts­fördernde Flächen- oder Dach­begrünungen vornehmen
  • das Firmen­gelände naturnah gestalten
  • Böden sanieren und das Grundwasser schützen

Mit einem Tilgungszuschuss zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der förder­fähigen Kosten unterstützt Sie die KfW bei Investition in natürlichen Klimaschutz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wie zum Beispiel:

  • biodiversitätsfördernde Flächen- oder Dach­begrünungen
  • Anlage von Biotopen und naturnahen Gewässern
  • Entsiegelung und diversitäts­fördernde Renaturierung
  • dezentrales Niederschlags­management

Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/240

Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.

Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen (293)

Sie wollen mit Ihrem Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Der KfW-Kredit Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293) – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten unterstützt Sie dabei.

Klimaschutzoffensive für Unternehmen – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten

  • Zinsgünstiges Darlehen
  • Für Unternehmen jeder Größe
  • Auch zur Finanzierung von Vorhaben innerhalb der EU

Sie wollen mit Ihrem Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Der KfW-Kredit unterstützt Sie dabei.

Förderfähig sind Investitionen in den Bereichen:

  • Herstellung klima­freundlicher Technologien, Produkte und Schlüsselkomponenten, z. B. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, emissionsarme Fahrzeuge, energie­effiziente Gebäudetechnik
  • Maßnahmen zur Minderung der Treibhaus­gas­emissionen ausgewählter energieintensiver Prozesse
  • Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zur Versorgung des eigenen Unternehmens­standortes oder für integrierte Mobilitäts­projekte
  • Erzeugung und Verteilung von Fernwärme/-kälte
  • Stromverteil­netze und Energiespeicher
  • Erzeugung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen
  • Kohlendioxid­transport und -speicherung
  • Wasser-, Abwasser-, Abfallmanagement
  • Klimafreundlicher Verkehr
  • Green IT

Weitere Informationen zum Förderkredit erhalten Sie unter www.kfw.de/293

Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, beantragen Sie den Kredit ganz einfach direkt bei Ihrer Sparkasse.

Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie gleich einen Termin, um die bestmögliche Förderung für Ihre unternehmerischen Ziele zu erhalten und die passenden Fördermittel zu beantragen.

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