Als Förderbank unterstützt die KfW Unternehmen, gründende Personen und freiberuflich Tätige dabei, sich weiterzuentwickeln: Verschiedene Förderprogramme bieten zinsgünstige Kredite und Zuschüsse – zum Beispiel, um innovative Ideen zu verwirklichen oder die Energieeffizienz eines Unternehmens auszubauen. Die Sparkasse ist eine der Hauptvertriebspartnerinnen der KfW-Bank.
Sie planen eine neue Produktionsstätte, wollen Ihre Lagerhalle sanieren oder ein neues Gewerbegebäude kaufen? Machen Sie’s energieeffizient und profitieren Sie von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wir informieren Sie über Ihre Fördermöglichkeiten.
Mit dem KfW-Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit werden innovative Vorhaben sowie einzelne Digitalisierungsprojekte mit bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert, sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel.
Gefördert werden können zum Beispiel:
1. Digitalisierungsvorhaben: Investitionen in digitale Produkte, Prozesse und Strategien in Ihrem Unternehmen, wie zum Beispiel:
2. Innovative Vorhaben: für Ihr Unternehmen neue oder verbesserte Produkte, Prozesse und Dienstleistungen.
Von diesem Kredit profitieren mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind.
Um als innovatives Unternehmen zu gelten, müssen Sie nur eines der folgenden Merkmale erfüllen und Sie erhalten die Förderung für Ihren gesamten Finanzierungsbedarf in Investitionen und Betriebsmittel:
Mit dem KfW-Programm ERP-Mezzanine für Innovation finanzieren Sie marktnahe Forschung sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen bis zu fünf Millionen Euro.
Gefördert werden können zum Beispiel:
Von diesem Kredit profitieren etablierte Unternehmen der privaten Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind.
Wichtig für Ihre Pläne: Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet zum 01.07.2021.
Das Wichtigste in Kürze
Gefördert werden können zum Beispiel:
1. Bau und Kauf eines neuen Effizienzgebäudes
Förderung auf den Bau oder den Kauf eines neu errichteten Effizienzgebäudes.
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
2. Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude
Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen, sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Weiterhin wird die Sanierung von Baudenkmalen gefördert.
Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie, werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag), gefördert.
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
3. Einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien
Wenn Sie mit Ihrer Sanierung keine Effizienzgebäude-Stufe anstreben, werden auch Einzelmaßnahmen – inklusive der Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen gefördert.
Beispiele für Einzelmaßnahmen sind:
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
Förderung für Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden.
Ein Gebäude gilt als klimafreundlich, wenn es wenig Energie verbraucht und so die Effizienzgebäudestufe 40 erreicht sowie die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" erfüllt.
Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 Prozent erzielen.
Gefördert werden können zum Beispiel:
Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – finanzieren Sie Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Dabei profitieren Sie von einem günstigen Kredit und erhalten einen Tilgungszuschuss von bis zu 60 Prozent.
Gefördert werden können zum Beispiel:
1. Ersatz oder Neuanschaffung hocheffizienter Anlagen wie Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Frequenzumrichter, Anlagen zur Abwärmevermeidung und -nutzung
2. Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien zum Beispiel mit Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen
3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik, einschließlich Energiemanagement-Software und Schulung
4. Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis eines Energieeinsparkonzepts:
5. Elektrifizierung von kleinen Unternehmen: Austausch und Umrüstung von Bestandsanlagen, sodass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind
Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen gefördert, die umwelt- und ressourcenschonenden Maßnahmen, die kreislauforientiertes Wirtschaften, Klimaschutz oder die Anpassung Ihres Unternehmens an die Folgen des Klimawandels zum Ziel haben.
Mit einem zinsgünstigen Kredit unterstützt Sie die KfW bei der Finanzierung von allgemeinen Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im In- und Ausland wie zum Beispiel:
Mit einem Tilgungszuschuss zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt Sie die KfW bei Investition in natürlichen Klimaschutz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wie zum Beispiel:
Klimaschutzoffensive für Unternehmen – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten
Sie wollen mit Ihrem Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Der KfW-Kredit unterstützt Sie dabei.
Förderfähig sind Investitionen in den Bereichen:
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