Mönchengladbach ist die einzige Stadt in Deutschland mit zwei Hauptbahnhöfen. Das ist durch die Gebietsreform 1975, im Zuge derer das damalige Mönchengladbach mit der Stadt Rheydt und der Gemeinde Wickrath zusammengelegt wurde, möglich.
Jetzt möchte die Stadt Mönchengladbach gemeinsam mit Ihnen die Zentren von Mönchengladbach und Rheydt beleben.
Dafür wurde das sofortprogramm.mg ins Leben gerufen.
Rund 1,7 Millionen Euro hat die Stadt Mönchengladbach aus dem Sofortprogramm des Landes NRW unter dem Dach der Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen“ zur Stärkung ihrer Innenstädte erhalten.
Jetzt gibt es unter www.sofortprogramm.mg eine Website, die Eigentümer*innen von Innenstadt-Immobilien ermöglicht, ihren Leerstand anzubieten. Auf der anderen Seite finden hier potenzielle Nutzer entsprechende Objekt in bester Innenstadt-Lage. Dank entsprechender Fördermittel beträgt die Kaltmiete für diese Leerstands-Immobilien mitunter nur 20 Prozent des ursprünglichen Preises.
Ziel dieser Förderung ist es, Raum für neue Geschäftsideen und Nutzungskonzepte zu schaffen, die zur Stärkung und Belebung der Zentren beitragen sollen. Davon profitiert der gesamte Innenstadtbereich. Gemeinsam mit Stadtdirektor Dr. Gregor Bonin hat der Oberbürgermeister Felix Heinrichs die Stärkung der Innenstädte zur Chefsache erklärt und die Zentrenstrategie im Frühjahr der Politik vorgestellt. Das Sofortprogramm ist ein Baustein von einer Vielzahl an Maßnahmen und Aktivitäten, mit denen die Stadt Mönchengladbach unsere Zentren stärken will, und wichtiger Bestandteil der Zentrenstrategie. Die Stadt Mönchengladbach denkt ganzheitlich und will unseren Innenstädten ein neues Profil geben und damit die Aufenthaltsqualität in den Zentrenbereichen stärken.
Rund 1,7 Millionen Euro hat die Stadt Mönchengladbach aus dem Sofortprogramm des Landes NRW unter dem Dach der Landesinitiative "Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen" zur Stärkung ihrer Innenstädte erhalten.
Hiermit sollen die Zentren von Rheydt und Gladbach nachhaltig belebt und die Erlebnis- und Aufenthaltsqualität verbessert werden.
Förderfähig sind die Ausgaben der Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen, bis zu einer förderfähigen Mietfläche von 300 qm, für die Dauer von bis zu zwei Jahren, max. bis zum 31.12.2023.
Bezugspunkt ist die Nettokaltmiete aus der letzten Vermietung des entsprechenden Ladenlokals. Förderfähig ist hierbei die Anmietung in Höhe von bis zu 70 % der Altmiete.
Letzte Kaltmiete 1.000 €
neue max. Kaltmiete 700 €
Die von der Stadt Mönchengladbach gesuchten, zukünftigen Nutzungen bzw. Angebote sollen in Gladbach oder Rheydt möglichst frequenzsteigernd sein. Sie beleben diese Zentren und machen diese noch bunter und attraktiver. Die Nutzungen sollten die Chance mitbringen, sich auch langfristig zu etablieren. Ausgeschlossen ist aber eine reine Umsiedlung innerhalb der Zentren.
Die Nutzung soll besonders frequenzbringende Angebote enthalten:
Beispiel:
So werden aus 1.000 € ehemaliger Kaltmiete IHRE 200 € Kaltmiete bis zum 31.12.2023 für max. 300 qm:
letzte gezahlte Kaltmiete | 1.000 € |
neue max. Kaltmiete | 700 € |
Anteil Förderprogramm (90 % Landesmittel, 10 % städtischer Anteil) | 500 € |
IHRE Kaltmiete | 200 € |