a) Befindet sich Ihr Verein aufgrund von Corona in einer erschwerten finanziellen Situation, weil z. B. Veranstaltungen nicht stattfinden konnten oder Mitgliederbeiträge weggebrochen sind? |
b) Hat sich Ihr Verein in der Krisensituation mit besonderen Aktionen für Vereinsmitglieder bzw. mit Hilfsangeboten für Risikogruppen oder Bedürftige eingesetzt? | |
c) Oder haben Sie Projekte entwickelt, um Ihren Vereinsbetrieb bald wieder ans Laufen zu bringen? |
*) Fördervoraussetzungen: | |
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1. Sitz und Tätigkeit des Vereins im Geschäftsgebiet der Stadtsparkasse Mönchengladbach | |
2. Gültiger Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid oder Bescheid nach § 60 a AO des Finanzamtes | |
3. Bestehende Geschäftsverbindung zur Stadtsparkasse Mönchengladbach |
Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2021 gestellt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Vorstandssekretariat/Unternehmenskommunikation, Telefon 02161 279-3655.
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